Recht auf Auskunft
April 22, 2023
Datenschutz

Recht auf Auskunft

Recht auf Auskunft

Die DSGVO bestimmt und stärkt die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden. Damit können beispielsweise die Kunden ihre Rechte gegenüber den Unternehmen geltend machen. In diesem Artikel betrachten wir das Recht auf Auskunft näher an. 

Im Falle des Auskunftsrechts muss dieses zunächst von der betroffenen Person aktiv geltend gemacht werden. Zum Beispiel kann der Kunde eine Anfrage starten, um Informationen über die Verarbeitung seiner persönlichen Daten vom Unternehmen zu erhalten. In diesem Fall ist es für das Unternehmen wichtig, dass diese Anfrage direkt an die zuständige Abteilung weitergeleitet wird. Reagiert man auf diese Anfrage länger als 1 Monat nicht, begeht man einen Verstoß, der mit einem Bußgeld sanktioniert werden kann.

Außerdem muss die Auskunft unbedingt bestimmte Informationen beinhalten: Verarbeitungszwecke.Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden.Empfänger oder Kategorien von Empfängern. Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.Recht auf Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Wir müssen außerdem über die Herkunft der Daten informieren.

Bei der Übermittlung von Informationen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Auskunft auch der richtigen Person zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch wichtig, dass wir eine verschlüsselte Übertragung verwenden. Um den Aufwand gering zu halten, genügt es auch, einen verschlüsselten ZIP-Anhang zu versenden und das Passwort auf einem anderen Weg, zum Beispiel per Post oder per separater E-Mail, zuzustellen. Damit ist sichergestellt, dass die Daten nicht von unbefugten Dritten abgefangen werden können.

Sollten keine Daten des Anfragenden Person verarbeitet worden sein, ist eine Negativauskunft zu erteilen. In diesem Fall teilen wir dem Anfragenden Person mit, dass wir keine Daten von ihm haben. Auch hier muss sowohl die Anfrage als auch unsere Antwort als Nachweis dokumentiert werden. Sollte der Betroffene bereits Informationen erhalten haben, besteht keine Informationspflicht mehr.

Zusammenfassend solltest Du bei Datenschutzanfragen auf Folgendes achten:

  • Ein Betroffener kann sein Recht auch formlos, das heißt mündlich, geltend machen.
  • Eine Identitätsfeststellung muss durchgeführt werden, um sicherzugehen, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Es gibt eine Frist von einem Monat. Eine verspäte Rückmeldung kann schon zu einem Bußgeldverfahren führen. Es empfiehlt sich der betroffenen Person kurze Rückmeldung dazu zu geben, dass sich das Datenschutzteam mit der Anfrage beschäftigt und dies ein paar Tage dauern kann.
  • Wichtig ist, dass hier nicht leichtsinnig auf eigene Faust gehandelt wird. Es ist zwingend notwendig, das Datenschutzteam im Unternehmen umgehend zu informieren.

Es gibt eine Reihe von weiteren Rechten, welche eine Rolle spielen können. In diesem Artikel gehen wir auf diese näher ein.

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