AGB

Stand 18.07.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen HOSH Group GmbH | Alte Landstr. 137, 22339 Hamburg

1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der HOSH Group GmbH,  Alte Landstr. 137, 22339 Hamburg, Deutschland (nachfolgend die „HOSH Group“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend diese „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die HOSH Group mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend der „Auftraggeber“) über die von den HOSH Group angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen (die HOSH Group und Auftraggeber nachfolgend einzeln jeweils der „Vertragspartner“ und gemeinsam die „Vertragspartner“). Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Wir gestatten die Nutzung unserer Angebote nicht ohne vorherige Zustimmung zu unseren AGB.

(2) Diese AGB gelten auch für alle im Rahmen eines Laufzeitvertrages erfolgenden zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, ohne dass diese AGB in jedem Einzelfall gesondert vereinbart werden müssen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der bei Abschluss des Laufzeitvertrages mitgeteilten Fassung.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die HOSH Group ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn die HOSH Group ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweisen. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Insbesondere stellt die Bezugnahme der HOSH Group auf ein Schreiben, welches die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, sowie die vorbehaltlose Leistung bzw. Lieferung in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

(4) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Angeboten oder Verträgen. Sofern und soweit im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) Abweichungen zu diesen AGB enthalten, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.

(5) Sofern in diesen AGB Schriftform verlangt wird, gilt grundsätzlich § 126 BGB. Zur Wahrung des Formerfordernisses genügt – wenn nicht einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich etwas anderes vorsehen – die telekommunikative Übermittlung einer Kopie der jeweiligen Urkunde, insbesondere als PDF-Kopie per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung/en übermittelt wird. Die Übermittlung per Fax ist ausgeschlossen. Eine Ausgabe der AGB findet der Vertragspartner in HOSH Plattform, unter „meine Dateien“.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2 Angebot, Vertragsschluss

(1) Die auf den Webseiten der HOSH Group oder in anderen Werbemedien bzw. auf anderen Plattformen angezeigten, beworbenen und angebotenen Leistungen der HOSH Group stellen keine verbindlichen Angebote dar. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber Produktmuster, Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen, Unterlagen, Demo-Zugänge oder Beispiele von Leistungen der HOSH Group (wie zum Beispiel Shops, Webseiten, Newsletter, Grafiken oder Texte) – auch in elektronischer Form – überlassen werden.

(2) Individuelle Angebote der HOSH Group haben eine Geltungsdauer und Annahmefrist von einem Monat ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Bestellungen bzw. Aufträge des Auftraggebers können die HOSH Group innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

(3) Angaben der HOSH Group zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie diesbezügliche Darstellungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(4) Für die Rechtsbeziehungen zwischen den HOSH Group und dem Auftraggeber ist der in Textform abgeschlossene Vertrag über die Erbringung einer Leistung durch die HOSH Group einschließlich dieser AGB maßgeblich. Der Textform wird per E-Mail genüge getan. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Nebenabreden und Ergänzungen zu dem abgeschlossenen Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht in diesen AGB Abweichendes geregelt wird. § 1 Abs. 4 dieser AGB bleibt unberührt.

(5) Abweichend von vorstehendem Absatz 4 Satz 1 genügt für den Vertragsschluss auch, wenn der Auftraggeber per E-Mail die Annahme des Angebotes mitteilt oder dem Angebot zustimmt, in dem er dem Angebot beigefügten Link – falls verfügbar – folgt und dort die Annahme des Auftrags per Klick bestätigt.

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

(1) Die vereinbarten Preise gelten für den im unterzeichneten Vertrag, sonst im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der HOSH Group, aufgeführten Leistungs- bzw. Lieferungsumfang. Nachträglich beauftragte Änderungswünsche und Zusatzleistungen (einschließlich Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert berechnet.

(2) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaigen Verpackungskosten. Etwaige im Interesse des Auftraggebers getätigte Auslagen (z.B. Anmelde- und Registergebühren) werden gesondert erstattet.

Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis beruht der für die Erbringung der Leistung im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand auf Schätzwerten; maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand. Abgerechnet wird im 10-Minuten-Takt.

(3) Bei Laufzeitverträgen mit festen Pauschalen werden die Leistungen der HOSH Group monatlich jeweils zum Monatsanfang des Folgemonats in Rechnung gestellt. Bei Laufzeitverträgen mit flexiblen Provisionszahlungen wird 90 Tage nach Abschluss des Leistungszeitraum die Provisionszahlung berechnet und in Rechnung gestellt. Bei Einzelaufträgen, Änderungswünschen und Zusatzleistungen wird die Leistung der HOSH Group nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die HOSH Group sind berechtigt, Leistungen nur gegen eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; dies gilt insbesondere bei Aufträgen von größerem Umfang und Arbeitsaufwand, wenn der Auftraggeber in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn den HOSH Group nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der HOSH Group durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

(4) Die Rechnungen der HOSH Group sind innerhalb von einer Woche ab Zugang der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei den HOSH Group. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen. Der Einzug per Lastschrift erfolgt eine Woche nach Rechnungsstellung, wenn der Auftraggeber ein SEPA-Mandat erteilt hat.

(5) Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs sowie der gesetzlichen Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt. Ferner sind die HOSH Group berechtigt, die von ihnen durchgeführten Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Ein mehr als zweimaliges Überschreiten der Zahlungsfrist stellt einen wichtigen Grund im Sinne der §§ 314, 626 BGB dar und berechtigt die HOSH Group zur fristlosen Kündigung des Laufzeitvertrages, wenn auch unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände den HOSH Group ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits entstandene Forderungen bleiben im Falle der Vertragsbeendigung weiterhin zur Zahlung fällig. Das Recht der HOSH Group, von einem Einzelauftrag zurückzutreten, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4 Änderungswünsche, Zusatzleistungen

(1) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der unterzeichnete Vertrag, sonst das Angebot oder die Auftragsbestätigung der HOSH Group. Änderungswünsche in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Leistung der HOSH Group und Zusatzleistungen, die über das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, können auch per E-Mail bei den HOSH Group angefragt und übermittelt werden.

(2) Die HOSH Group können die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen verweigern, wenn die Erbringung dieser Leistungen mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen können die HOSH Group innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen oder ablehnen.

(3) Bei Anfragen per E-Mail wird die Annahme oder Ablehnung der Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen durch die HOSH Group ebenfalls per E-Mail erklärt.

(4) Für die Erfüllung der Änderungswünsche bzw. Erbringung der Zusatzleistungen fällt eine zusätzliche Vergütung auf Stundenbasis an, sofern nicht zwischen den Vertragspartnern ein Fixpreis für die Änderungen bzw. Zusatzleistungen vereinbart wird. War für die ursprüngliche Leistung der HOSH Group ein Fixpreis vereinbart worden, so informieren die HOSH Group den Auftraggeber vorab über den angesetzten Stundensatz und die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Kosten. Sofern für die ursprüngliche Leistung der HOSH Group bereits ein Stundensatz vereinbart war, gilt dieser Stundensatz auch für die Änderungen und Zusatzleistungen. In diesem Fall wird der Auftraggeber nur auf Anfrage über die voraussichtliche Dauer informiert.

(5) Der bei einer Abrechnung auf Stundenbasis für die Erbringung der Änderungswünsche oder Zusatzleistungen im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand beruht auf Schätzwerten. Maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand.

5 Leistungserbringung, Termine, Verzögerungen

(1) Die HOSH Group können im Rahmen des vertraglich Vereinbarten frei über Inhalt, Art und Weise, Umfang, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmen. Die HOSH Group können auch freie Mitarbeiter und andere Subunternehmer bei der Leistungserbringung einsetzen.

(2) Die im unterzeichneten Vertrag – sonst die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der HOSH Group – genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung durch die HOSH Group erforderlichen Angaben, Unterlagen, technischen Voraussetzungen und Informationen baldmöglichst zur Verfügung zu stellen und sonstige seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Ist nichts anderes vereinbart, so gelten 14 Tage als „baldmöglichst”.

(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, haben die HOSH Group nicht zu vertreten und berechtigen diese, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- und Planungszeit hinauszuschieben. Die HOSH Group werden dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängern vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen zu Beginn oder während der Laufzeit eines Vertrages die Mindestvertragslaufzeit um den Verzögerungszeitraum.

(4) Für Dienstleistungen wie SEO oder Webdesign verwendet die HOSH-Gruppe ihre eigenen Tools zur Leistungsmessung. Diese Tools sind für die Bewertung verbindlich. Die HOSH Group akzeptiert keine Beanstandungen von anderen Tools zum Zwecke der Leistungsbeurteilung.

6 Abnahme, Korrektur

(1) Nach Aufforderung durch die HOSH Group ist der Auftraggeber zur Abnahme bzw. Korrektur der von den HOSH Group erbrachten Leistung, insbesondere auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung verpflichtet. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des vertraglich Vereinbarten besteht Gestaltungsfreiheit.

(2) Versäumt es der Auftraggeber, die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung zu erklären bzw. innerhalb dieser Frist eine Korrektur zu fordern, so gilt die Leistung der HOSH Group als abgenommen.

7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der HOSH Group.

8 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Passau, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schulden die HOSH Group auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installationshandlung vorgenommen wird.

9 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Die HOSH Group behalten sich das Eigentum bzw. Urheberrecht an allen von ihnen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der HOSH Group weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der HOSH Group diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss  eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

(2) Die von den HOSH Group erbrachten Leistungen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, etwaige Patentrechte, Markenrechte und sonstige immaterialgüterrechtliche Schutzrechte stehen ausschließlich den HOSH Group zu.

(3) An den für den Auftraggeber von den HOSH Group erstellten Produkten erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die erstellten Produkte nach Maßgabe des Vertragszwecks zu nutzen. Das Nutzungsrecht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die von den HOSH Group erbrachten Leistungen selbst im eigenen Betrieb und für eigene Zwecke zu nutzen und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der HOSH Group nicht an Dritte weitergeben oder weiterverkaufen; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Produkten, die ihrem Zweck nach für eine Verbreitung an Dritte bestimmt sind (z.B. Newsletter). Verstößt der Auftraggeber hiergegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten gemäß § 3 dieser AGB auch nach angemessener Fristsetzung nicht nach, erlischt das Nutzungsrecht bzw. ruht für die Zeit der Vertragsverletzung und die HOSH Group sind berechtigt, die Nutzung ihrer immaterialgüterrechtlich geschützten Werke zu untersagen.

(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er über alle Rechte zur Veränderung und Veröffentlichung an Texten, Schriftarten, Bildern und allen anderen urheberechtlich geschützten Materialien verfügt, die er den HOSH Group zur Nutzung für seine Werbung oder in der Online-Shop oder in der Webseite zur Verfügung stellt. Er steht ferner dafür ein, dass er über das Recht verfügt, die Nutzungsrechte dieses Materials an die HOSH Group zu übertragen, damit die HOSH Group diese Materialien in seinem Namen auf seiner Website oder in seinem Online-Shop veröffentlichen. Eine Haftung der HOSH Group aus der Verletzung von Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechten oder sonstigen Immaterialgüterrechten Dritter an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien ist ausgeschlossen.

(5) Unterliegt der Auftraggeber besonderen Kennzeichnungspflichten bei der Verwendung urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschützten Materials (z.B. lizenzrechtliche Auflagen bei sogenannten Stock-Bildern), muss er die HOSH Group ausdrücklich schriftlich davon in Kenntnis setzen und entsprechende Handlungsanweisungen erteilen.

(6) Erhalten die HOSH Group keine weiteren Informationen zum übermittelten Material, können sie davon ausgehen, dieses Material frei für den Auftraggeber verwenden zu können. Das schließt ein, Texte inhaltlich zu verändern, zu ergänzen oder zu kürzen, Bilder und anderes urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschütztes Material zuzuschneiden, zu ergänzen, zu verfremden oder im Sinne des Auftraggebers zu verändern und in seinem Namen ohne Angabe von Quellen zu veröffentlichen.

(7) Wir haben das alleinige Urheberrecht an allen von uns veröffentlichten Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken usw.  Jede Verwendung dieser Inhalte ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

(8) Für die Dauer der Vertragslaufzeit erhält der Kunde ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht hinsichtlich der von uns im passwortgeschützten Mitgliederbereich gespeicherten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrages.

(9) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel auf rein persönlicher Basis zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Zugänge, Login-Daten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an von uns nicht autorisierte Dritte gegenüber dem Kunden ist strengstens untersagt.

(10) Bei Whitelabel-Lösungen unserer Plattform ist es dem Kunden nicht gestattet, die Videos oder Inhalte herunterzuladen. Außerdem ist es dem Kunden nicht gestattet, eine Kopie der Plattform zu erstellen.

10 Datenschutz, Passwortsicherheit

(1) Die HOSH Group sind berechtigt, die den jeweiligen Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

(2) Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies (beispielsweise bei der Anmeldung von Domains o.ä.) Gegenstand des Vertrages oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Offenlegung nach gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung zu erfolgen hat.

(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, Passwörter, personenbezogene Daten und andere hochsensible Informationen nur sicher zu übertragen.

(4) Die gesetzlichen Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.

11 Auftragsdatenverarbeitung

(1) Gegenstand und Dauer der Vereinbarung ergeben sich aus dem individuellen Vertrags- oder Angebotstext sowie den allgemeinen Laufzeiten aus § 14 „Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei Laufzeitverträgen“.

(2) Es kann zu den Aufgaben der HOSH Group gehören, für den Auftraggeber personenbezogene Daten zu überarbeiten und / oder diese in Drittsysteme (bspw. Newsletter-Systeme wie CleverReach, Emarsys oder andere Werbesysteme wie Google Ads, CMS wie WordPress) zu übertragen.

(3) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Datenweitergabe die dafür notwendige Erlaubnis zu haben.

(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der von den HOSH Group getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der im individuellen Vertrag und diesen AGB festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen.

(6) Die HOSH Group verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers sowie nach geltenden Gesetzen. Die HOSH Group verwenden die zur Verarbeitung überlassenen Daten zu keinem anderen Zweck wie den durch den Auftraggeber beabsichtigten.

(7) Die HOSH Group sichern zu, ihnen überlassene personenbezogene Daten auf Verlangen des Auftraggebers zu berichtigen oder zu löschen.

(8) Die HOSH Group erklären sich damit einverstanden, über die Einhaltung der Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit jederzeit Auskunft zu erteilen.

(9) Die HOSH Group teilen dem Auftraggeber unverzüglich Störungen, Verstöße oder den Verdacht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in Bezug auf personenbezogene Daten verstoßen zu haben mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Auftraggebers nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO.

(10) Die HOSH Group sichern zu, den Auftraggeber erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den Auftraggeber dürfen die HOSH Group nur nach vorheriger Weisung durchführen.

(11) Die HOSH Group speichern alle Daten ausschließlich in einem sicheren DSGVO-konformen Cloudspeicher sowie auf verschlüsselten und passwortgeschützten Endgeräten. Die eingesetzten Betriebssysteme sowie die genutzte Software werden stets aktuell

gehalten. Alle Mitarbeiter der HOSH Group werden auf mögliche Gefahren und deren Abwehr geschult. Die durch die DSGVO geforderten Dokumentationen können auf Anfrage eingesehen werden. Die HOSH Group sichern zu, dass sie über alle Speicherorte personenbezogener Daten und deren Kopien in ihren Systemen jederzeit Auskunft geben können.

12 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, den Inhalt des jeweiligen Vertrages sowie sämtliche bei der Anbahnung oder Durchführung ihrer Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, wirtschaftliche Verhältnisse und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Sie gilt ferner nicht, soweit ein Vertragspartner aufgrund gesetzlicher oder börsenrechtlicher Bestimmungen oder einer vollziehbaren Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist.

(2) Die Vertragspartner verwahren und sichern ihnen zur Verfügung gestellte vertrauliche Unterlagen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Sie belehren ihre jeweiligen Mitarbeiter über die Geheimhaltungspflicht.

(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, auf Verlangen des jeweils anderen Vertragspartners die ihnen übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den anderen Vertragspartner herauszugeben, es sei denn, sie können ein berechtigtes Interesse am Besitz der Unterlagen geltend machen.

13 Gewährleistung, Haftung, Verjährung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers und die Haftung der HOSH Group bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die HOSH Group haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In sonstigen Fällen haften die HOSH Group – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die HOSH Group nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben (z.B. Erfüllungsgehilfen).

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit die HOSH Group einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen haben.

(4) Die HOSH Group sind für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere sind die HOSH Group nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Rechtssicherheit seines Online-Shops, seiner Website oder der von den HOSH Group erstellten Newsletter oder anderer Werbematerialien.

(5) Die HOSH Group übernehmen ausdrücklich keine Gewähr bzw. Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die im Rahmen von Verträgen zur Suchmaschinenoptimierung von Websites, zur Betreuung von Werbe-Kampagnen (z. B. Google Ads) oder Erstellung von Newslettern, zur Betreuung von Affiliate-Programmen oder Social-Media-Kampagnen durchgeführt werden.

(6) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

14 Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen

(1) Laufzeitverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von vier Monaten, d.h. sie können frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Beginn des Leistungszeitraums der monatlich in Rechnung gestellten Positionen. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit einen Monat zum Quartalsende. Die HOSH Group können aus wichtigem Grunde fristlos kündigen, bspw. bei ausbleibender Zahlung des Auftraggebers oder bei ausbleibender Mitwirkung nach §5 (2) dieser AGB.

(2) Sollte nichts anderes vereinbart sein, können technische Dienstleistungen vom Auftraggeber jährlich zum Quartalsende mit 30 Tagen Frist gekündigt werden. Sollte keine Kündigung eingehen verlängert sich die Laufzeit um weitere 4 Monate. Technische Dienstleistungen sind bspw. das Wartungs- und Sicherheitspaket, Hosting oder Social Media Betreuung.

Sollten die Lieferanten der technischen Dienstleistungen ihren Dienst einstellen oder nicht mehr erfüllen können, kündigen, die Preise erhöhen oder anderweitig ihre Vertragsbedingungen oder Dienstleistungen anpassen, können die HOSH Group dem Auftraggeber zum Termin der Änderung kündigen.

15 Reisekosten, Spesen

(1) Anfahrten im Umkreis von 20 Kilometern ab Passau werden nicht in Rechnung gestellt.

(2) Bei Anfahrten von mehr als 20 km, die durch den jeweiligen Auftrag veranlasst sind, werden im Falle einer PKW-Anfahrt 0,70 € pro gefahrene Kilometer in Rechnung gestellt; bei Flugreisen trägt der Auftraggeber die Kosten für die economy class, bei Bahnreisen für die 2. Wagenklasse. Der Auftraggeber hat aufgrund des jeweiligen Auftrags erforderliche und angemessene Übernachtungskosten zu erstatten.

16 Referenznennung, Eigenwerbung

Die HOSH Group dürfen den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen. Dies gilt auch über den Vertrag hinaus.

17 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen den HOSH Group und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den HOSH Group und dem Auftraggeber (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind in erster Instanz die Gerichte in Passau ausschließlich zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

18 Verstöße gegen diese AGB

Sofern Du in irgendeiner Weise gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte gemäß diesen Geschäftsbedingungen die uns angemessen erscheinenden Maßnahmen ergreifen, um den Verstoß zu beheben, einschließlich der vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung Deines Zugangs zur Website und der Kontaktaufnahme mit Deinem Internetdienstanbieter mit der Bitte, Deinen Zugang zur Website zu sperren und/oder rechtliche Schritte gegen Dich einzuleiten.

19 Mediationspflicht

Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses), die sie nicht untereinander bereinigen können, einen sachkundigen Mediator am Gerichtsstand anzurufen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.

20 Änderungen

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Es ist erforderlich, dass Du diese Bedingungen regelmäßig auf Änderungen oder Aktualisierungen überprüfst. Am Anfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Datum der letzten Überarbeitung angegeben. Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft, wenn sie auf unseren Webseiten veröffentlicht werden. Wenn Du diese Website nach der Veröffentlichung von Änderungen oder Aktualisierungen weiterhin nutzt, gilt dies als Zustimmung zu den vorliegenden Bedingungen.

21 Kontaktinformationen

Du kannst uns bezüglich dieser Geschäftsbedingungen schriftlich oder per E-Mail an die folgende Adresse kontaktieren: info@hosh-media.com

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