Datenschutzbeauftragter
April 22, 2023
Datenschutz

Datenschutzbeauftragter

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die den Datenschutzbeauftragte (DSB) und seine Aufgaben.

https://youtu.be/gPF1rl0OygU

Ein Datenschutzbeauftragter berät den Verantwortlichen und seine Beschäftigten in allen datenschutzrechtlichen Fragen, überwacht die Einhaltung des Datenschutzes, berät im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und überwacht die entsprechende Durchführung der DSFA. Zudem ist der Datenschutzbeauftragte der erste Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde in Datenschutz-Fragen und betreut die Zusammenarbeit.

Eine weitere Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, die Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen.

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden? Ein Datenschutzbeauftragter muss ernannt werden, wenn mindestens 20 Personen an der regelmäßigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies ist dann bereits der Fall, wenn die Beschäftigten einen Computer und einen Email-Account besitzen. Hierzu zählen auch Leiharbeiter, Praktikanten und Auszubildende. Die 20-Personen-Regel gilt nicht, wenn die Verarbeitung der Datenschutzfolgenabschätzung unterliegt und/oder wenn die Haupttätigkeit aus einer umfangreichen Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten besteht. In so einem Fall muss ausnahmslos ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden, unabhängig von der Anzahl der an der Verarbeitung beteiligten Personen.

Es wird zwischen betrieblichen und externen Datenschutzbeauftragten unterschieden. Während sich der betriebliche Datenschutzbeauftragte in der Regel neben seiner normalen Tätigkeit um den Datenschutz kümmern muss, kann sich der externe Datenschutzbeauftragte voll auf seine Aufgabe konzentrieren und bringt in der Regel mehr Fachwissen mit. Ein Nachteil eines externen Datenschutzbeauftragten ist seine "Distanz" zum Tagesgeschäft. Er muss bei der Verarbeitung in der Regel extra zu diesem Zweck hinzugezogen werden, und die Gebühren können für ein beratungsintensives Unternehmen besonders hoch ausfallen.

Es wird dringend empfohlen, den DSB schriftlich zu bestellen und auch innerhalb des Unternehmens bekannt zu machen. Es sollte geprüft werden, ob eine Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde besteht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, einen DSB zu bestellen.

Der Datenschutzbeauftragte sollte frühzeitig in alle Fragen des Datenschutzes mit einbezogen werden. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, benötigt der DSB angemessene Ressourcen und notwendige Zugänge. Es gilt, dass der DSB in der Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei ist. Im Falle eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten geht der Gesetzgeber so weit, dass er ihn unter Kündigungsschutz stellt. Der DSB berichtet direkt an die Führungsebene und darf nicht der Führungsebene angehören. Dies liegt daran, dass keine Interessenkonflikte entstehen dürfen. Somit kommt beispielsweise die IT-Leitung als DSB nicht in Frage.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben nur dann voll erfüllen kann, wenn die Mitarbeiter ihn in die tägliche Praxis datenschutzrelevanter Themen einbeziehen. Das bedeutet automatisch, dass Datenschutz nur gelingen kann, wenn die Mitarbeiter regelmäßig darin geschult werden.

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